

Nachdem Sie einen Termin vereinbart haben, wird im ersten Gespräch geklärt, welche Probleme Sie beschäftigen und welches Anliegen Sie haben. Dabei ist es uns wichtig zu erfahren, welche Unterstützung Sie sich wünschen und was Ihr Ziel der Beratung ist. Gemeinsam wird nach möglichen Lösungen gesucht. Zum Teil gelingt dies bereits im ersten Gespräch, manchmal sind dazu auch mehrere Gespräche notwendig. In diesem Fall wird gemeinsam das weitere Vorgehen festgelegt und ein neuer Termin vereinbart.
Die Beratungspersonen unterstehen der Schweigepflicht, auch wenn Sie noch nicht volljährig sind. Erforderliche Massnahmen werden mit Ihnen besprochen und in der Regel nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt.
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