Häufige Fragen

Darf ich mich anmelden obwohl ich erst 15 Jahre alt bin?

Darf ich mich anmelden obwohl ich erst 15 Jahre alt bin?

Ja, wenn Sie bereits die obligatorische Schule abgeschlossen haben, d.h. wenn Sie bereits in der Lehre, in der Kantonsschule oder nach dem 9. Schuljahr erwerbslos sind.

Ich bin in der Lehre aber schon 28 Jahre alt. Darf ich mich trotzdem anmelden?

Ich bin in der Lehre aber schon 28 Jahre alt. Darf ich mich trotzdem anmelden?

Ja, selbst wenn Sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und jetzt eine Zweitlehre oder die Erwachsenenmatur machen, können Sie sich bei uns anmelden.

Ich besuche eine Fachhochschule, darf ich mich anmelden?

Ich besuche eine Fachhochschule, darf ich mich anmelden?

Leider nein. Fachhochschulen und Universitäten gehören nicht mehr zu unserem Bereich, der die gesamte Sekundarstufe II umfasst. In der Regel stehen Ihnen  entsprechende Angebot an Ihrer Ausbildungsinstitution zur Verfügung.
Studierende an der Fachhochschule Pädagogik können sich bei der Lehrpersonenberatung anmelden.

Was kostet die Beratung?

Was kostet die Beratung?

Die Beratung / Begleitung sowie die Kurse sind kostenlos.

Dürfen wir Eltern in die Beratung kommen, obwohl sich unser Sohn weigert mitzukommen?

Dürfen wir Eltern in die Beratung kommen, obwohl sich unser Sohn weigert mitzukommen?

Ja, Eltern die ein Anliegen betreffs ihrer Tochter / ihres Sohnes haben, können unsere Beratung ebenfalls beanspruchen.

Müssen meine Eltern einverstanden sein, damit ich in die Beratung kommen kann?

Müssen meine Eltern einverstanden sein, damit ich in die Beratung kommen kann?

Nein, unsere Beratungspersonen unterstehen der Schweigepflicht.

Werden meine Eltern (Lehrer, Lehrmeister) darüber informiert, dass ich in die Beratung komme?

Werden meine Eltern (Lehrer, Lehrmeister) darüber informiert, dass ich in die Beratung komme?

Unsere Beratungspersonen stehen unter Schweigepflicht und dürfen daher Eltern und andere Personen nur informieren, wenn Sie damit einverstanden sind.