Ja, wenn Sie bereits die obligatorische Schule abgeschlossen haben, d.h. wenn Sie bereits in der Lehre, in der Kantonsschule oder nach dem 9. Schuljahr erwerbslos sind.
Ja, selbst wenn Sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und jetzt eine Zweitlehre oder die Erwachsenenmatur machen, können Sie sich bei uns anmelden.
Leider nein. Fachhochschulen und Universitäten gehören nicht mehr zu unserem Bereich, der die gesamte Sekundarstufe II umfasst. In der Regel stehen Ihnen entsprechende Angebot an Ihrer Ausbildungsinstitution zur Verfügung.
Studierende an der Fachhochschule Pädagogik können sich bei der Lehrpersonenberatung anmelden.
Die Beratung / Begleitung sowie die Kurse sind kostenlos.
Ja, Eltern die ein Anliegen betreffs ihrer Tochter / ihres Sohnes haben, können unsere Beratung ebenfalls beanspruchen.
Nein, unsere Beratungspersonen unterstehen der Schweigepflicht.
Unsere Beratungspersonen stehen unter Schweigepflicht und dürfen daher Eltern und andere Personen nur informieren, wenn Sie damit einverstanden sind.