Unser Beratungsverständnis
Unser Menschenbild
Jeder Mensch ist einmalig und eine eigenständige Persönlichkeit. Er bleibt sein Leben lang lern- und entwicklungsfähig.
Der Mensch strebt nach Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Dieses Streben ist ein legitimes Ziel.
Menschen sind abhängig von ihren Beziehungen und ihrem sozialen Umfeld, gestalten aber auch ihr Umfeld aktiv mit. In jeder Situation versuchen sie das im jeweiligen Moment subjektiv Angemessene und Beste zu machen.
Unsere ethischen Grundsätze
Allgemeine Grundsätze
- Die Beratungsperson verpflichtet sich, in ihrer Arbeit zu jeder Zeit ein Höchstmass an ethisch verantwortlichem Verhalten anzustreben.
- Bei der Ausübung des Berufes achtet die Beratungsperson die Kund/innen in ihrer Person, ihrer Würde und Integrität. Der Schutz und das Wohl der Kundin/des Kunden sind das primäre Ziel. Dabei geht es nicht nur darum, die Rechte der ihnen beruflich anvertrauten Personen zu respektieren, sondern, wann immer erforderlich, auch aktiv Massnahmen zum Schutz dieser Rechte zu ergreifen.
- Die Beratungsperson arbeitet auf der Basis von zuverlässigem, gültigem und wissenschaftlich fundiertem Wissen. Verantwortliches berufliches Handeln erfordert hohe fachliche Kompetenz. Sie ist dazu verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden und sich durch Lektüre von Fachzeitschriften und Büchern, sowie durch Kurse und Weiterbildungen auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu halten. Die Beratungsperson überprüft ihre Arbeit durch regelmässige Intervision, Supervision und Selbstreflexion. Sie bietet nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung qualifiziert ist.
Spezifische Grundsätze
- Die Beratungsperson anerkennt das Recht der Kundin/des Kunden, in eigener Verantwortung und nach eigenen Überzeugungen zu leben. Ihre Arbeit ist dadurch gekennzeichnet, die umfassende Handlungsfähigkeit und das verantwortungsvolle Verhalten der Klientin (wieder) herzustellen und/oder zu fördern und eine aufbauende, förderliche Entwicklung zu unterstützen. Haltung und Verhalten der Beratungsperson messen sich an diesem Ziel.
- Die Beratungsperson ist darauf bedacht, eine Arbeitsbeziehung herzustellen, welche Autonomie der Kund/innen ermöglicht. Ihr beraterisches Vorgehen ist daher darauf ausgerichtet, die Grenzen der jeweils möglichen Eigenverantwortung der Kund/innen nicht zu überschreiten und die Eigenverantwortung im Beratungsprozess zu stärken.
- Die Beratungsperson übernimmt die Verantwortung für eine geschützte und fördernde beraterische Beziehung. Sie hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Kund/innen. Sollte deren Eigenverantwortung eingeschränkt sein, insbesondere bei Selbst- oder Fremdgefährdung der Kund/innen oder bei Gefährdung der Kund/innen durch Dritte, ergreift sie auch gegen deren Willen alle Massnahmen, um die körperliche und psychische Unversehrtheit der Klient/innen zu schützen.
- Die Beratungsperson bemüht sich, die Kund/innen in ihrer Werthaltung, Meinung und ihrem Lebensstil zu verstehen. Sie achtet Menschen mit anderer ethnischer Herkunft, Kultur und Religion.
- Die Beratungsperson achtet ihre eigenen Kompetenzgrenzen. Sollte die Problematik der Kund/innen ihre Zuständigkeit überschreiten oder eine beratende Zusammenarbeit unmöglich sein, weist sie die Ratsuchenden weiter, hilft eine geeignete Therapeutin oder Arzt resp. eine andere geeignete Institution zu finden und begleitet sie solange, bis eine weiterführende Behandlung gewährleistet ist.
- Die Beratungsperson folgt dem Prinzip der minimalen Intervention. Sie beendet die Arbeit mit einer Kundin/einem Kunden, wenn sie nicht mehr nötig, nicht mehr hilfreich oder gar schädlich ist. Dies bemisst sich an den vereinbarten Beratungs- und festgelegten Wirkungszielen.
- Mitteilungen der Kund/innen und die Inhalte der Gespräche behandelt die Beratungsperson vertraulich. Die Schweigepflicht gilt auch für wissenschaftliche Veröffentlichungen, Supervisionen, Intervisionen.
- Die Beratungsperson dokumentiert ihre Arbeit entsprechend den fachlichen Standards. Dabei gelten die Regeln des Datenschutzes.
- Die Beratungsperson achtet darauf, ihre eigene Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Sie soll sich körperlich und psychisch nicht überfordern. Sie ist verpflichtet, sich bei Problemen und Konflikten Hilfe zur Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu holen.